Rotkäppchen für Juristen
Moderator: Turion
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Rotkäppchen für Juristen
Das habe ich gerade eben entdeckt...
Rotkäppchen für Juristen
Es war einmal eine Minderjährige. Der Überlieferung nach im vorpubertären Alter. Die Eltern des Mädchens hatten ihr in Ausübung des ihnen gesetzlich eingräumten Namenbestimmungsrechts (§1627 Abs.1, 2 BGB) den Rufnamen Rotkäppchen gegeben, unbeanstandet vom Standesamt, das gemäß §§ 16, 17 des Personenstandsgesetzes nach gebundenem Ermessen hätte widersprechen können.
Rotkäppchen wurde von der Mutter beauftragt (§ 622 BGB), Kuchen und Wein zu der im Walde wohnenden kranken Großmutter zu bringen, ohne daß übermittelt ist, ob es sich dabei um die Großmutter väterlicher- oder mütterlicherseits handelte. Im Rahmen der Aufsichtspflicht (§ 832 BGB) erfolgte eine der nach herrschender Meinung ausreichende Belehrung vor den möglichen Gefahren des Weges. In ständiger Rechtsprechung wird die Auffassung vertreten, daß selbst bei einem 6jährigen Kind, soweit keine schädlichen Neigungen festgestellt werden, es ausreicht, vor denallgemein üblichen Gefahren einer Weggefährdung zu warnen, um alsdann das Kind unbewacht zu lassen; eine ständige Begleitung durch eine Aufsichtsperson wird nicht gefordert, ein ständiges Eingesperrtsein des Kindes in diesem Alter ist weder geboten noch aus erzieherischen Gründen erwünscht (VersR 1972, Seite 54)!
Entgegen dieser für ausreichend anzusehenden Belehrung ließ sich das Kind von einem der menschlichen Sprache mächtigen Wolf in ein Gespräch verwickeln und gab bei dieser Gelegenheit Informationen preis, die der Wolf arglistig zu seinem Vorteil ausnutzte. Die insoweit erfolgte Einlassung des Kindes hinsichtlich des Gesprächs mit dem Tier ist nicht zu widerlegen, zumal bekanntermaßen auch Loriot im Fernsehen einen sprechenden Hund vorführen konnte.
Die weiteren Angaben des Mädchens anläßlich seiner Vernehmung um die Vorkommnisse im Hause der Großmutter, daß nämlich der Wolf zunächst die Großmutter und alsdann nach einem etwas verfänglichem Gespräch auch Rotkäppchen bei lebendigem Leibe verschlungen habe, wurde indirekt durch die Zeugenaussage des Jägers bestätigt, der durch Aufschneiden des sich im Tiefschlaf befindlichen Wolfs die beiden Personen unverletzt befreite. Als Präjudiz kann auf den Propheten Jonas verwiesen werden, von dem in der Bibel überliefert ist, daß er zunächst von einem Fisch (Jonas 2,1) verschlungen und nach 3 Tagen - möglicherweise wegen Unbekömmlichkeit - wieder ausgespuckt wurde (Jonas 2,11).
Das Aufschneiden des Wolfs durch den Jäger ist tatbestandsmäßig als verbotene Vivisektion zu werten. Die mögliche Einlassung des Jägers, eine Tötung des Tieres - etwa durch Kopfschuß - sei wegen der gerade laufenden Schonzeit nicht zumutbar gewesen, wäre eine Schutzbehauptung und darum unbeachtlich. Wegen des vorhandenen Notstandes entfällt jedoch zumindest der Schuldvorwurf, was eine Bestrafung ausschließt (§ 35 StGB).
Dagegen ist der Jäger wegen Tierquälerei nach dem Tierschutzgesetz zu bestrafen, soweit er als Mittäter gemeinschaftlich handelnd (§ 25 Abs.2 StGB) mit der gleichfalls straffälligen Großmutter und dem noch nicht strafmündigem Rotkäppchen (§ 19 StGB) den aufgeschnittenen Wolf mit schweren Feldsteinen füllte und so den qualvollen Tod des Tieres herbeiführte. Die verwirkte Strafe wäre jedoch mit Rücksicht auf die zuvor erbrachte Hilfeleistung zur Bewährung auszusetzen.
Dem Vernehmen nach soll Rotkäppchen später mit dem Jäger die Ehe eingegangen sein, beide sollen die Großmutter zu sich genommen haben.
Und wenn sie nicht gestorben sind, dann lügen sie noch heute.
Rotkäppchen für Juristen
Es war einmal eine Minderjährige. Der Überlieferung nach im vorpubertären Alter. Die Eltern des Mädchens hatten ihr in Ausübung des ihnen gesetzlich eingräumten Namenbestimmungsrechts (§1627 Abs.1, 2 BGB) den Rufnamen Rotkäppchen gegeben, unbeanstandet vom Standesamt, das gemäß §§ 16, 17 des Personenstandsgesetzes nach gebundenem Ermessen hätte widersprechen können.
Rotkäppchen wurde von der Mutter beauftragt (§ 622 BGB), Kuchen und Wein zu der im Walde wohnenden kranken Großmutter zu bringen, ohne daß übermittelt ist, ob es sich dabei um die Großmutter väterlicher- oder mütterlicherseits handelte. Im Rahmen der Aufsichtspflicht (§ 832 BGB) erfolgte eine der nach herrschender Meinung ausreichende Belehrung vor den möglichen Gefahren des Weges. In ständiger Rechtsprechung wird die Auffassung vertreten, daß selbst bei einem 6jährigen Kind, soweit keine schädlichen Neigungen festgestellt werden, es ausreicht, vor denallgemein üblichen Gefahren einer Weggefährdung zu warnen, um alsdann das Kind unbewacht zu lassen; eine ständige Begleitung durch eine Aufsichtsperson wird nicht gefordert, ein ständiges Eingesperrtsein des Kindes in diesem Alter ist weder geboten noch aus erzieherischen Gründen erwünscht (VersR 1972, Seite 54)!
Entgegen dieser für ausreichend anzusehenden Belehrung ließ sich das Kind von einem der menschlichen Sprache mächtigen Wolf in ein Gespräch verwickeln und gab bei dieser Gelegenheit Informationen preis, die der Wolf arglistig zu seinem Vorteil ausnutzte. Die insoweit erfolgte Einlassung des Kindes hinsichtlich des Gesprächs mit dem Tier ist nicht zu widerlegen, zumal bekanntermaßen auch Loriot im Fernsehen einen sprechenden Hund vorführen konnte.
Die weiteren Angaben des Mädchens anläßlich seiner Vernehmung um die Vorkommnisse im Hause der Großmutter, daß nämlich der Wolf zunächst die Großmutter und alsdann nach einem etwas verfänglichem Gespräch auch Rotkäppchen bei lebendigem Leibe verschlungen habe, wurde indirekt durch die Zeugenaussage des Jägers bestätigt, der durch Aufschneiden des sich im Tiefschlaf befindlichen Wolfs die beiden Personen unverletzt befreite. Als Präjudiz kann auf den Propheten Jonas verwiesen werden, von dem in der Bibel überliefert ist, daß er zunächst von einem Fisch (Jonas 2,1) verschlungen und nach 3 Tagen - möglicherweise wegen Unbekömmlichkeit - wieder ausgespuckt wurde (Jonas 2,11).
Das Aufschneiden des Wolfs durch den Jäger ist tatbestandsmäßig als verbotene Vivisektion zu werten. Die mögliche Einlassung des Jägers, eine Tötung des Tieres - etwa durch Kopfschuß - sei wegen der gerade laufenden Schonzeit nicht zumutbar gewesen, wäre eine Schutzbehauptung und darum unbeachtlich. Wegen des vorhandenen Notstandes entfällt jedoch zumindest der Schuldvorwurf, was eine Bestrafung ausschließt (§ 35 StGB).
Dagegen ist der Jäger wegen Tierquälerei nach dem Tierschutzgesetz zu bestrafen, soweit er als Mittäter gemeinschaftlich handelnd (§ 25 Abs.2 StGB) mit der gleichfalls straffälligen Großmutter und dem noch nicht strafmündigem Rotkäppchen (§ 19 StGB) den aufgeschnittenen Wolf mit schweren Feldsteinen füllte und so den qualvollen Tod des Tieres herbeiführte. Die verwirkte Strafe wäre jedoch mit Rücksicht auf die zuvor erbrachte Hilfeleistung zur Bewährung auszusetzen.
Dem Vernehmen nach soll Rotkäppchen später mit dem Jäger die Ehe eingegangen sein, beide sollen die Großmutter zu sich genommen haben.
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Ich bin nicht gestört, ich bin verhaltensoriginell!
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- Uwe Helmut Grave
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Ist hier im Forum zur Urlaubszeit wirklich so wenig los, daß wir ständig den schlafenden Wolf wecken müssen? Um dann über das ausgelutschteste Thema des Forums zu diskutieren? Gibt es nichts Interessanteres?
Zum Beispiel das Über-den-Haufen-knallen-des-letzten-Wolfs-in-Niedersachsen! Oder das aktuelle Wir-in-Bayern-fackeln-nicht-lange-wenn-ein-Bär-ohne-gültige-Papiere-durch-unsere-Wälder-pirscht!
Zum Beispiel das Über-den-Haufen-knallen-des-letzten-Wolfs-in-Niedersachsen! Oder das aktuelle Wir-in-Bayern-fackeln-nicht-lange-wenn-ein-Bär-ohne-gültige-Papiere-durch-unsere-Wälder-pirscht!
Freude am Lesen! U.H.G.
Hajo hatte Eier.
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- Turion
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Der Bär wäre dann aber ein anderes Thema...
Aber ich finds echt traurig, daß die den übern Haufen geschossen haben.
PS: Welche Urlaubszeit überhaupt???
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- Meiner Einer
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- Schlomo Gross
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@UHG: Hallo Uwe, du wirfst schon wieder mit Fremdwörtern um dich. Die Urwas(?)zeit? Sollte man das kennen?
@Tic: DAS Foto brauch ich. Muss es sofort weiterleiten...
Schaut mal auf Luigi`s Nachrichtenseite: Da sind die passenden Kommentare zum Bärenmord.
http://www.pnponline.de.vu
Schalom,
Schlomo
@Tic: DAS Foto brauch ich. Muss es sofort weiterleiten...
Schaut mal auf Luigi`s Nachrichtenseite: Da sind die passenden Kommentare zum Bärenmord.
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Schlomo
- Schlomo Gross
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Ja , die Sprüche kenne ich Das ist wie bei uns im Dorf, alle maulen umher, dass angeblich nichts los ist, und warten auf den Einen, der alles regelt und organisiert.Schlomo Gross hat geschrieben:Aber irgend etwas scheint `dran zu sein. Hier ist momentan wirklich wenig los!?!
Schalom, Schlomo
Initiative Schlomo - mach was
Ach ja, Guten Morgen @all
- Turion
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Guten Morgen @emmes
@B: Kuhle Seite
Aber bei diesem Topic gehts doch eigentlich um Wölfe... grausam masserkrierte.
@B: Kuhle Seite
Aber bei diesem Topic gehts doch eigentlich um Wölfe... grausam masserkrierte.
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- Uwe Helmut Grave
- TerraPress Reporter
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Ist das Foto wirklich echt, Nico, oder am "Schneidetisch" entstanden?
Kommen wir zur Rubrik "Neuigkeiten, die keine Socke interessieren": Schlomo ist käuflich! Wie mittlerweile alle Foristen wissen, ist sein wirklicher Name Engelbert (auch wenn ihn seine Freunde, so er denn welche hat , mit B anreden). Heute erwarb ich eine CD von ihm: Engelbert live! Himmel, was für ein Schmalz! "Please, realese me" und so'n Zeugs. (Ich bin ja ganz hin und weg.)
Kommen wir zur Rubrik "Neuigkeiten, die keine Socke interessieren": Schlomo ist käuflich! Wie mittlerweile alle Foristen wissen, ist sein wirklicher Name Engelbert (auch wenn ihn seine Freunde, so er denn welche hat , mit B anreden). Heute erwarb ich eine CD von ihm: Engelbert live! Himmel, was für ein Schmalz! "Please, realese me" und so'n Zeugs. (Ich bin ja ganz hin und weg.)
Freude am Lesen! U.H.G.
Hajo hatte Eier.
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- Schlomo Gross
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@U.H.G.: Ja Uwe, wie heißt es in Bayern so schön: 'Wer ko, der ko.'
Aber mal im Ernst, wer über eine so klare, wohlartikulierte und bestens ausgebildete Gesangsstimme verfügt wie ich, der muss doch einfach zwangsläufig ein gefeierter CD-Star werden. Es wär doch unglaublich egoistisch, diese Wohlklänge der breiten (und ich mein mit breit nicht nur die Bekifften) Öffentlichkeit vorzuenthalten. Und die paar Milliarden Euro an Tantiemen pro Tag sind doch auch nicht zu verachten, odr?
Schalom,
Schlomo
Aber mal im Ernst, wer über eine so klare, wohlartikulierte und bestens ausgebildete Gesangsstimme verfügt wie ich, der muss doch einfach zwangsläufig ein gefeierter CD-Star werden. Es wär doch unglaublich egoistisch, diese Wohlklänge der breiten (und ich mein mit breit nicht nur die Bekifften) Öffentlichkeit vorzuenthalten. Und die paar Milliarden Euro an Tantiemen pro Tag sind doch auch nicht zu verachten, odr?
Schalom,
Schlomo