Forest hat geschrieben:Damals....
...als Mathias noch nicht bei der Terra-Eliteeinheit war, träumte er immer davon eines Tages dabei zu sein.
Hier nun ein Foto von ihm (von den Eltern zugesteckt bekommen),
als er damals noch verträumt durch die Strasse seines Heimatortes lief...
...und noch nicht in seinem Kampfanzug steckte:
Hi Forest, du schmeichelst mir ....
..... so schmal um die Hüften war ich im Leben noch nie. Trotz sozialistischer Mangelwirtschaft hatten wir immer genug zu Essen: beste Thüringer Wurstwaren, Thüringer Klöse (selbstgemacht) und natürlich Bratwurst
Forest hat geschrieben:Hier nun ein Foto von ihm (von den Eltern zugesteckt bekommen), ...
Waaas ?
Wie war das nun nochmal (nur gedacht):
bei einer solchen Veröffentlichung ist eines meist sicher - ÄRGER.
Das Recht am eigenen Bild liegt immer beim Opfer. Bilder bei denen Personen im wesentlichen erkennbar sind, benötigen vor Veröffentlichung ein Modellrelease, auch wenn mit dem veröffentlichten Bild kein Geld verdient wird, z.B. Wettbewerb.
Eine Genehmigung zur Verbreitung eines Fotos
ist nicht notwendig bei:
Bildern, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeiten erscheinen.
Bildern von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die abgebildeten Personen teilgenommen haben.
Personenfotos, von denen Sie glaubhaft machen können, dass die Verbreitung und Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.
Ausserdem steht dort die Sache mit Personen des öffentlichen Interesses.
Ich gehe mal davon aus, dass dieses Bild
einem höheren Interesse der Kunst dient und pfeiffe den Anwalt zurück
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